Die Expertinnen-Kommission der Bundesregierung schlägt vor, was Feministinnen schon seit über hundert Jahren fordern: Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches muss weg. Er ist die juristische Grundlage der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Bis heute sind Abtreibungen grundsätzlich in Deutschland illegal, nur unter gewissen Umständen ist die Prozedur straffrei. Durch diesen Paragraphen werden auch die großen praktischen und entmündigenden Hürden für ungewollt Schwangere ermöglicht, wie beispielsweise Wartezeiten, Fristen und verpflichtende Beratungsgespräche. Dieses grundsätzliche Verbot wirkt sich darüber hinaus auf das medizinische Angebot und die entsprechende Ausbildung aus. Die rechtliche Unsicherheit fördert eine Marginalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in der ärztlichen Ausbildung und Praxis. Bis heute sind Abtreibungen nicht verpflichtender Teil des Medizinstudiums und folglich bieten nur die wenigsten Ärzt*innen diesen medizinischen Service an. Selbstverständlich ist die freie Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch noch an viele weitere materielle wie gesellschaftliche Faktoren gekoppelt, die Abschaffung von §218 würde zumindest die letzte juristische Hürde in dieser Angelegenheit abbauen.